Wenn aufgrund der Krankheitsaktivität des Morbus Bechterew und des ungenügenden Ansprechens auf konventionelle Behandlungsalternativen eine Behandlung mit TNF-Hemmern angezeigt ist, wägt der Rheumatologe vor Therapiebeginn das potenzielle Risiko einer solchen Behandlung in Abhängigkeit von Begleiterkrankungen ab und bespricht dieses mit dem Patienten. Zudem wird eine Vorabklärung auf chronische Infektionen und insbesondere auf eine latente Tuberkulose im Blut durchgeführt und es wird ein Röntgenbild der Lunge aufgenommen.
Krankheiten der Lunge, welche nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko von wiederholten Lungenentzündungen einhergehen, stellen in der Regel keine Gegenanzeige für eine Behandlung mit TNF-Hemmer dar. Auch eine einmalige durchgemachte Lungenentzündung spricht nicht allein gegen eine solche Behandlung.
Falls man hingegen eine Tuberkulose durchgemacht hat oder Kontakt mit einer Person mit Tuberkulose gehabt hat und der entsprechende Bluttest positiv ist, muss vor Beginn einer Behandlung mit TNF-Hemmern eine Behandlung mit Antibiotika erfolgen.
Zum Schutz vor einer Lungenentzündung mit Pneumokokken-Bakterien während der Behandlung mit TNF-Hemmern wird eine entsprechende Impfung vor Therapiebeginn empfohlen. Auch wird die jährliche Grippe-Schutzimpfung empfohlen.
Prof. Dr. med. Adrian Ciurea, Stv. Klinikdirektor, Klinik für Rheumatologie, Universitätsspital Zürich
Dieser Beitrag stammt aus der Rubrik «Ratgeber» der Zeitschrift «vertical». Werden auch Sie Mitglied und erhalten Sie weitere wertvolle Tipps für den Umgang mit Morbus Bechterew.