Stellen Sie sich vor, Sie hatten einen Unfall und werden mit Blaulicht in die nächste Notaufnahme gebracht. Sie sind nicht mehr ansprechbar und es sind keine Angehörigen dabei. Es besteht Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung – für Sie als Bechterew-Betroffene aufgrund einer möglichen Verknöcherung der Wirbelsäule sowie der vor allem bei älteren Betroffenen zunehmenden Tendenz für Knochenschwund (Osteoporose) besonders gefährlich.
Sie werden in den Schockraum gebracht. In Ihrem Portemonnaie findet das Spitalpersonal eine Information, dass Sie am Bechterew erkrankt sind. Dieser Hinweis ist für die weitere Behandlung sehr wichtig. Die Fachpersonen leiten verschiedene Untersuchungen ein, unter anderem eine Computertomografie (CT). Die Frage, die sich dabei stellt, ist, ob sie bei der Beurteilung der Bilder die gleichen Messwerte verwenden können wie bei Personen ohne Bechterew. Hier herrschte bisher Ungewissheit. Forschende des Universitätsspitals Zürich (USZ) wollten dies ändern und gingen dieser Frage nun nach.